AGB

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der LST AG, nachfolgend in Kurzform LST genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform Kunde genannt.

Stand: Juni 2022

1. Beziehung zwischen LST und Kunde

Wir streben eine Partnerschaft und eine langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden an. Es ist von grossem Vorteil, wenn der Kunde uns auch in strategische Überlegungen einbezieht und möglichst viele Informationen mit uns teilt. Selbstverständlich behandeln wir diese Informationen streng vertraulich.

Wir sind stolz auf unsere Kunden und die mit ihnen zusammen realisierten Projekte. Daher berichten wir vereinzelt darüber auf unserer Website oder gelegentlich auch in öffentlichen Medien. Auf ausdrücklichen Wunsch verzichten wir selbstverständlich darauf.

2. Voraussetzungen für eine reibungslose Zusammenarbeit

Wir wollen genau verstehen, was der Kunde erwartet. Ein schriftliches Briefing oder/und eine persönliche Besprechung stellen das sicher. Die Aufgaben müssen präzise definiert sein. Es muss klar sein, welche Leistungen LST erbringt und was der Kunde liefert. Die Terminvereinbarungen müssen klar sein. Wir sagen, bis wann wir etwas liefern können und halten uns daran. Dies bedingt, dass auch der Kunde seine Aufgaben termingerecht erledigt, damit sich das Projekt nicht verzögert. Ändern sich Ziele, Rollen oder Termine im Projektverlauf, führt das in der Regel zu einem Mehraufwand. Wenn die Änderungen durch den Kunden verursacht werden, ist LST berechtigt, allfälligen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

3. Schutz von Daten und Dokumenten

Unterlagen und Daten, die uns Kunden anvertrauen, behandeln wir vertraulich und geben sie nach Projektabschluss auf Wunsch gerne zurück. Digitale Dokumente von realisierten Projekten legen wir auf unseren Servern ab. Diese Daten werden regelmässig durch ein Backup gesichert. Einen absoluten Schutz können wir jedoch nicht garantieren.

4. Urheber und Nutzungsrechte

Software, Schriften, Bilder und andere geschützte Objekte verwenden wir nur mit den nötigen Lizenzrechten. Wir gehen davon aus, dass sich auch unsere Kunden an die geltenden rechtlichen Bestimmungen halten. LST prüft nicht, ob Inhalte, Unterlagen oder Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen. Für Verletzungen von Urheberrechten oder Wettbewerbsrecht durch den Kunden (zum Beispiel durch an LST übergebene Vorlagen etc.) kann LST nicht haftbar gemacht werden.

Das Urheberrecht für schöpferische Werke, welche LST für Kunden entwickelt (zum Beispiel Konzepte, Ideen, Entwürfe, Gestaltungs-vorschläge, Bilder, Animationen, Datenbanken, Programme etc.) verbleibt bei LST. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, gehen die Nutzungsrechte nach Vollzug des Vertrages und vollständiger Bezahlung der Projektrechnung an den Kunden über. Die Nutzungsrechte von Leistungen und Produkten Dritter (Models, Fotografen, Bildagenturen, Musiker, Sprecher etc.) sind Sache des Kunden.

Wird ein Konzept über den definierten Rahmen weiterverwendet, ist dies nur in Absprache mit LST erlaubt und separat abzugelten. Dies gilt insbesondere bei Konzepten, die ohne Beteiligung von LST realisiert werden, für nachträgliche Bearbeitungen und Weiterentwicklungen sowie bei einer Kommerzialisierung, z.B. wenn ein Kreativkonzept oder ein Quellcode an Dritte übertragen wird. Daten, die LST im Rahmen eines Auftrags erstellt hat, stellen wir dem Kunden auf Wunsch sowie gegen eine Entschädigung für das Datenhandling gerne zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Übertragung der Rechte geregelt und abgegolten ist. Bei Kampagnenkonzepten, die ohne weitere Agenturleistung ausserordentlich häufig oder langfristig im Einsatz bleiben, kann zusätzlich zur Entgeltung des Arbeitsaufwands eine Nutzungsgebühr vereinbart werden.

Sämtliche Rechte an Konzepten, Designvorschlägen etc., die zum Beispiel im Rahmen von Offerten und Präsentationen entgeltlich oder unentgeltlich durch LST erstellt, jedoch in der Folge nicht realisiert werden, verbleiben bei LST und dürfen ohne unser Einverständnis nicht verwendet werden. LST hat das Recht, ein entwickeltes Konzept in abgewandelter Form auch für andere Kundenprojekte zu verwenden.

5. Offerten und Rechnungen

In Offerten und Rechnungen führen wir unsere Leistungen pauschal oder detailliert auf. Für alle Leistungen kalkulieren wir mit marktüblichen Stundensätzen, die transparent kommuniziert werden. Offerten sind für uns grundsätzlich verbindlich. Abweichungen werden auf jeden Fall mit dem Kunden vorgängig besprochen und die Kunden werden auf Mehrkosten im Verlaufe des Projektes aufmerksam gemacht. Kostenschätzungen, die auf Annahmen oder einem unklaren Leistungsumfang beruhen, sind als Richtpreise zu verstehen. Mehr-leistungen, die vom Kunden im Projektverlauf gewünscht werden und Mehraufwand verur­ sachen, sind separat abzugelten. Klein­ und Routineprojekte rechnen wir ohne vorgängige Offerte nach Aufwand ab. Das gilt insbesondere für Web­Updates und kleine Druckvorstufenaufträge. Bei diese laufenden Kleinaufträge führen wir für unsere Kunden Sammelaufträge, welche periodisch verrechnet werden.

6. Aufwand für Projektmanagement

Als Fullservice­ Agentur erbringt LST neben den strategischen und kreativen Leistungen auch vielseitige Leistungen im Projekt­management. Dazu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Planung und Durchführung von Briefings, Präsentationen und anderen Besprechungen sowie organisatorische Arbeiten
  • Studium und Beurteilung von kundenseitigen Unterlagen sowie Empfehlungen zur Planung und Umsetzung von Kommunikationsmassnahmen
  • Prüfung von Zwischen- und Endergebnissen durch die Projektleitung, inkl. Kontrolle von Lektoratskorrekturen, Übersetzungen und Gut­ zum ­Druck­ Dokumenten
  • Unterstützende und koordinierende Tätigkeiten im Rahmen des Projektmanagements
  • Erstellen, Aktualisieren und Bereitstellen von Terminplänen, Akten-notizen, Statusreports, Auswertungen und anderen Dokumenten
  • Evaluation, Abklärungen und Leistungsüberwachung bei Druck-aufträgen und anderen externen Produktionsaufträgen
  • Mediaplanung, Abklärungen und Disposition in Werbemedien sowie nach Bedarf Briefing und Koordination mit externen Mediaagenturen

Diese Leistungen sind in unseren Offerten und Rechnungen unter «Projektmanagement» aufgeführt. Die Kalkulation des Aufwands erfolgt auf Basis der aktuellen Stundensätze von LST. Auf Wunsch vereinbaren wir mit Kunden auch eine Pauschalvergütung, in der Regel 10% des Jahresumsatzes.

7. Projektabschluss

Grundsätzlich ist ein Projekt dann abgeschlossen, wenn die in der Offerte vereinbarten Leistungen erbracht sind und das Ergebnis dem Kunden übergeben wurde.

Bei digitalen Medien bestätigt der Kunde den Projektabschluss entweder explizit mit einer Abnahme des Resultats oder implizit mit der Freigabe zur Online­Schaltung. Der Kunde ist sich bewusst, dass in der digitalen Welt eine 100prozentige Perfektion aufgrund der technischen Entwicklung und Systemvielfalt nicht möglich ist, sowie dass sich in der Leistungsvereinbarung nicht alle Eventualitäten abdecken lassen. Der Toleranzbereich richtet sich nach den jeweils vorherrschenden markt­ und medienüblichen Standards. Der Kunde prüft die Leistungen von LST innert nützlicher Frist. Mängel, die nachweislich durch LST verursacht wurden, sind unverzüglich, aber spätestens 15 Tage nach Projektabschluss zu melden, so dass LST diese beheben kann.

8. Qualität und Haftung

LST steht dafür ein, dass erteilte Aufträge sorgfältig ausgeführt werden und der zugesicherte Leistungsumfang wie vereinbart geliefert wird. In folgenden Fällen können wir keine Haftung übernehmen:

  • Wenn der in der Offerte festgelegte Leistungsumfang erbracht und/oder das Ergebnis vom Kunden freigegeben wurde.
  • Wenn ein Fehler ausserhalb des Einflussbereichs von LST verursacht wurde, zum Beispiel durch eine Druckerei, einen Hosting­Provider oder den Entwickler eines Opensource ­Programms.
  • Wenn sich die Abweichung vom Soll-Resultat durch eine Massnahme ergibt, die vom Kunden oder auf Wunsch des Kunden getroffen wurde.

Eine über den Wert unserer erbrachten Dienstleistungen hin­ ausgehende Haftung für Schäden kann LST nicht übernehmen. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Die Verantwortung für Werbemittel und Inhalte, die gegen die Lauterkeit oder andere gesetzliche Bestimmungen verstossen, liegt ausschliesslich beim Kunden. Bei einer Störung in der Zusammenarbeit setzen LST und der Kunde alles daran, eine einvernehmliche Lösung ohne rechtliche Schritte zu finden. Sollte dies scheitern, sind die ordentlichen Gerichte in Luzern zuständig. Es gilt Schweizer Recht.